Wir suchen bundesweit Bauunternehmen!
In § 4 der VOB/B, Abs. 2 wird ausdrücklich verlangt, "die anerkannten Regeln der Technik und die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen zu beachten." Das Beispiel der Meldpflicht bei Befall durch Echten Hausschwamm. Beweist oft das Gegenteil. Nicht selten sind sogar Architekten und Generalübernehmer mit der Frage nach Regelwerk und dessen Gültigkeit überfragt. Wir bieten Ihnen Partnerschaft mit hoher Kompetenz und einem hohen Qualitätsstandard. In zahlreichen Projekten im In- und Ausland haben wir das bewiesen! |